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Im Rahmen von Rabattverträgen vereinbart Heumann Pharma oder ein anderer Hersteller mit einer Krankenkasse einen Rabatt für ein oder mehrere Arzneimittel. Diese Rabattverträge gelten normalerweise für eine Dauer von zwei Jahren. Im Gegenzug sollen in der Regel alle Versicherten dieser Krankenkasse nur das Präparat dieses Herstellers erhalten.

Dies ist gesetzlich geregelt, denn das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 hat festgelegt, dass Rabattvertragsarzneimittel einen Vorrang vor anderen, wirkungsgleichen Präparaten haben. Wenn der Arzt einen Wirkstoff verschreibt oder dem Austausch eines verordneten Medikamentes zustimmt, muss der Apotheker, das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel an den Patienten abgeben.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn der Arzt den Austausch auf dem Rezept durch einen entsprechenden Vermerk ausgeschlossen hat, darf kein anderes Arzneimittel abgegeben werden. In begründeten Einzelfällen kann sich auch die Apotheke gegen einen Austausch entscheiden, unter anderem in dringenden Fällen, wenn umgehend eine Versorgung erfolgen muss und das Rabattarzneimittel erst von der Apotheke bestellt werden müsste.

Was ist das Ziel von Rabattverträgen?

Ziel der Rabattverträge ist es, die Kosten für Arzneimittel zu senken und somit das Gesundheitssystem zu entlasten. Das trägt dazu bei, die Krankenkassenbeiträge auf einem stabilen niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung von Patienten sicherzustellen.